Erkrankte können in der Regel nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden, weil sie die Tragweite ihrer Handlungen nicht mehr erkennen. Angehörige haben jedoch unter Umständen eine Aufsichtspflicht – und sind schadensersatzpflichtig. Sie können mögliche Schäden durch eine Demenzklausel bei ihrer Haftpflichtversicherung mitversichern – oft für wenige Euro im Monat, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.